Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgende Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Gast und der HTR Hanse Touristik Rostock GmbH (im Folgenden HTR genannt). Mit der Buchung erkennt der Kunde diese Bedingungen an.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde der HTR den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Anmeldende versichert, für die mitangemeldeten Teilnehmer bevollmächtigt und vertretungsberechtigt zu sein und erkennt auch für die übrigen Teilnehmer diese Geschäftsbedingungen an, sofern er eine entsprechende und gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung vom Reiseveranstalter zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das die HTR GmbH auf die Dauer von 2 Wochen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots durch schlüssiges Verhalten des Kunden zustande, oder sofern der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen erklärt, dass er die Reise in dieser Form nicht durchführen will; dies gilt nur, wenn in der Reisebestätigung hierauf hingewiesen wird.

1.3. Reiseanmeldung und Annahmeerklärung bedürfen keiner Form.

2. Bezahlung

2.1. Alle angegebenen Preise (€) enthalten die derzeit geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.

2.2. Bei Buchung durch einen gewerblichen Reiseveranstalter, gewähren wir eine Provision in Höhe von 10% (inkl. 16% MwSt) vom Preis.

2.3. Mit Ausnahme der Pauschalangebote sowie der „Hanseatischen Ratsaktenlesung“ sind Eintrittsgelder und Entgelte für Teilleistungen Dritter nicht enthalten.

2.4. Die Reiseunterlagen werden gegen Barzahlung am Sitz des Reiseveranstalters ausgehändigt. Die Möglichkeit der Einzelvereinbarung bleibt vorbehalten. Auf Anforderung ist eine Anzahlung in Höhe von 10% zu leisten. Teilweise und/oder vollständige Zahlung des Reisepreises vor Leistungserbringung darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen.

3. Leistungen

3.1. Der Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich durch die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in der Reiseausschreibung der HTR Hanse Touristik Rostock GmbH bestimmt. Änderungen und Nebenabreden, die von den Reisebedingungen oder Leistungsbeschreibungen des Angebotes abweichen, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter.

3.2. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen nach Antritt der Reise infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises: gleichwohl sich die HTR GmbH – jedoch ohne Anerkennung jeglicher Rechtspflicht – darum bemühen wird, ersparte Aufwendungen rückzuvergüten.

4. Leistungsänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss eintreten und nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter behält sich insbesondere vor, die Streckenführung von Rundreisen erforderlichenfalls abzuändern. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4.2. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, falls die geänderten Leistungen nicht mängelfrei sind.

5. Kündigung/Rücktritt vom Vertrag

5.1. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise durch bei Vertragsabschluss nicht voraussehbare höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

5.2. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann von der Reise zurücktreten:

5.2.1.Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer im Prospekt ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den eventuell eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.

5.2.2.Ohne Frist kann der Reiseveranstalter bei außergewöhnlichen Umständen von dem Reisevertrag zurücktreten. Dies können sein: Unvorhersehbare Schließung eines Hotels oder eines anderen Leistungsträgers, Ausfall einer wesentlichen Leistung, die der Reiseveranstalter nicht zu verantworten hat, die aber gleichzeitig für den Kunden von maßgeblicher Bedeutung für die Buchung war, usw.

5.3. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Wahrung der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.

5.3.1.Folgende Stornierungsgebühren bei Pauschalangeboten gelten für den Rücktritt von Guide-, Hotel- und Beförderungsleistungen
a) Guideleistungen: bis 5 Tage vor Leistungsdatum: kostenfrei; 4 bis 2 Tage vor Leistungsdatum: 30 % des Leistungspreises; 1 Tag vor Leistungsdatum 60 % des Leistungspreises; keine schriftl. Stornierung: 100 % des Leistungspreises. Stadtführer warten bis zu 1h nach dem vereinbarten Zeitpunkt.
Anschließend gilt die Tour als storniert mit einem Stornierungsbetrag in Höhe von 100%.
b)Beförderungs- und Hotelleistungen: Es gelten die Stornierungsbedingungen des jeweiligen gebuchten Leistungserbringers.
Nicht in Anspruch genommene Eintrittskarten werden in jedem Falle mit 100% berechnet.
Für jede unserer Pauschalreisen empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

5.3.2.Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen vorgenommen (z. B. hinsichtlich des Programms oder der Auswahl einzelner Leistungsträger.), so kann die HTR Hanse Touristik Rostock GmbH Ersatz der hierfür entstehenden Mehrkosten verlangen; der Reiseveranstalter ist berechtigt, ohne weiteren Nachweis eine Bearbeitungsgebühr von EURO 20,- zu berechnen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Gesonderte Bestimmungen für Stadtführungen/Nachtwächterführungen in Rostock
Mindestteilnehmerzahlen für die Gruppenführungen sind nicht vorgeschrieben, jedoch darf pro Stadtführer eine Gruppengröße von maximal 50 Personen nicht überschritten werden. Das Honorar zahlen Sie bitte direkt an den Stadtführer. Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe wartet der Stadtführer bis zu 45 Minuten nach Ablauf des vereinbarten Zeitpunktes. Die anfallende Wartezeit wird auf die vereinbarte Führungsdauer angerechnet. Bei Stadtführungen ohne weitere Vermittlungsleistungen sind Stornierungen bis zu 3 Tagen vor dem vereinbarten Termin gebührenfrei möglich. Danach wird ein Ausfallhonorar in Hohe von 75 % des vereinbarten Honorars berechnet. Nichtinanspruchnahme des bestellten Stadtführers wird wie ein Ausfall behandelt.
Stadtführungen, die weniger als 24h vorher verschoben oder umgebucht werden, gelten als Neubestellung und Stornierung.
Weihnachtsfeier mit dem Rostocker Nachtwächter
Für alle Erlebnisführungen im Kostüm gilt: Bei Erkrankung des kostümierten Stadtführers wird alternativ eine Standartstadtführung angeboten.

6.Haftung des Reiseveranstalters
Die HTR Hanse Touristik Rostock GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
6.1. die gewissenhafte Reisevorbereitung
6.2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
6.3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
6.4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

7.Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

8. Beschränkung der Haftung
8.1 Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
8.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

9. Abtretungsverbot
Eine Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reisenden durch Dritte im eigenen Namen ausgeschlossen.

10. Sonstige Bestimmungen
10.1. Alle auf Personen bezogenen Daten, die dem Reiseveranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
10.2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Reisevertrages nicht berührt.

11. Gerichtsstand
Hansestadt Rostock